Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher

Herstellerinnen oder Hersteller energieverbrauchsrelevanter Bauprodukte, für die Ökodesign-Anforderungen () gelten, haben sicherzustellen, dass die Nutzer über folgende Aspekte unterrichtet werden:

1. die Rolle, die sie bei der nachhaltigen Nutzung des betreffenden Produkts spielen können;

2. das ökologische Profil des betreffenden Produkts und die Vorteile des Ökodesigns, falls dies in den Ökodesign-Anforderungen vorgesehen ist.