Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übertragung der behördlichen Zuständigkeiten

In sämtlichen bei der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf anhängigen Verfahren nach dem Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe (Mineralrohstoffgesetz - MinroG), BGBl. I Nr. 38/1999, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 90/2025, betreffend den Steinbruch Pilgersdorf wird die behördliche Zuständigkeit auf die Bezirkshauptmannschaft Oberwart übertragen.