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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 59/2026

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des des Burgenländischen Bezirkshauptmannschaften-Gesetzes, LGBl. Nr. 42/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 33/2024, wird verordnet:

Übertragung der behördlichen Zuständigkeiten

In sämtlichen bei der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf anhängigen Verfahren nach dem Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe (Mineralrohstoffgesetz - MinroG), BGBl. I Nr. 38/1999, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 90/2025, betreffend den Steinbruch Pilgersdorf wird die behördliche Zuständigkeit auf die Bezirkshauptmannschaft Oberwart übertragen.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.