Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verlautbarungen

. (1) Die in Anlage 2 zitierte Vereinbarung liegt beim Fernmeldebüro während der Amtsstunden zur Einsicht auf. Sie wird weiters auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie veröffentlicht.