6. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmung
. Vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung erteilte Bewilligungen bleiben aufrecht.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
6. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmung
. Vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung erteilte Bewilligungen bleiben aufrecht.