Insolvenzrechtliche Bestimmung
. Die Bestimmungen des Unternehmensreorganisationsgesetzes, BGBl. I Nr. 114/1997, sind auf die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur nicht anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Insolvenzrechtliche Bestimmung
. Die Bestimmungen des Unternehmensreorganisationsgesetzes, BGBl. I Nr. 114/1997, sind auf die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur nicht anzuwenden.