. Der Grenzgänger hat einen Nachweis über die tatsächliche Besteuerung in Liechtenstein und im Fall des außerdem die Bescheinigung der Liechtensteinischen Steuerverwaltung zu erbringen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Der Grenzgänger hat einen Nachweis über die tatsächliche Besteuerung in Liechtenstein und im Fall des außerdem die Bescheinigung der Liechtensteinischen Steuerverwaltung zu erbringen.