Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Folgende Arten von Reisedokumenten, die von anderen als Vertragsstaaten () ausgestellt werden, sind nicht für die Erfüllung der Passpflicht geeignet:

1. Reisepässe der Serie „S“ (gewöhnliche Reisepässe, Dienst- und Diplomatenpässe) der Republik Irak;

2. Reisepässe der Gattung „Temporary Passport“ der Republik Südafrika.