Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezüge nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften

. Die für Bezüge, Ruhebezüge und Versorgungsbezüge des Bundes maßgebenden Bestimmungen der bis 6 gelten für entsprechende Bezüge nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften mit der Maßgabe, daß in allen Fällen nach den österreichischen Rechtsvorschriften gebührende Bezüge, Ruhebezüge oder Versorgungsbezüge einer allfälligen Kürzung unterliegen.