Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Punktesystem

(1) Die Bewertung erfolgt nach dem „Punktesystem Steiermark“ (Anlage 1).

(2) Bei Punktegleichheit ist der Betrieb mit der kleineren bewirtschafteten Weingartenfläche vorzureihen.