Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 2. August 1984 über die Festsetzung bestimmter Betriebszeiten von Gewerbetreibenden an Sonn- und Feiertagen, LGBl. 7005/1–0, außer Kraft.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
