Klinischer Mehraufwand
Der Beitrag des Bundes zum klinischen Mehraufwand ist als Einnahme anzusetzen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Klinischer Mehraufwand
Der Beitrag des Bundes zum klinischen Mehraufwand ist als Einnahme anzusetzen.