Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Verabreichung von Erfrischungen durch befugte Gewerbetreibende ist gestattet. Die Abgabe alkoholhältiger Getränke ist unbedingt ausgeschlossen. In Tanzschulen, in denen Erfrischungen verabreicht werden, ist das Alkoholverbot anzuschlagen.