. Die Musikbegleitung wird auf zwei Personen beschränkt und bedarf keiner besonderen Lizenz. Jede Störung der Nachtruhe der Umwohner ist verboten.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Musikbegleitung wird auf zwei Personen beschränkt und bedarf keiner besonderen Lizenz. Jede Störung der Nachtruhe der Umwohner ist verboten.