Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Betrauung mit der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg

Mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion für Salzburg wird das für die Angelegenheiten der öffentlichen Pflichtschulen zuständige Mitglied der Salzburger Landesregierung betraut.