Rückerstattung der Friedhofsgebühren
In der Friedhofsgebührenordnung sind auch Bestimmungen darüber vorzusehen, ob und inwieweit bei vorzeitigem Verzicht auf ein Benützungsrecht () oder bei Stilllegung oder Auflassung eines Friedhofes ein Rückersatz von bereits entrichteten Friedhofsgebühren vorzunehmen ist.
