. Mit Ablauf des 31. Juli 1974 verliert die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien vom 23. Oktober 1968, LGBl. für Wien Nr. 35, ihre Wirksamkeit.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Mit Ablauf des 31. Juli 1974 verliert die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien vom 23. Oktober 1968, LGBl. für Wien Nr. 35, ihre Wirksamkeit.