. Die Besorgung der im § 198 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/ 1974, festgelegten Aufgaben der Gemeinde wird für den Bereich der Gemeinde Wien mit Wirksamkeit vom 1. August 1974 auf die Landespolizeidirektion Wien übertragen.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 32/1974
Änderung
LGBl. Nr. 48/2012
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art. 118 Abs. 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 wird auf Antrag der Gemeinde Wien mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:
. Mit Ablauf des 31. Juli 1974 verliert die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien vom 23. Oktober 1968, LGBl. für Wien Nr. 35, ihre Wirksamkeit.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
