Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufhebung

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Juni 1993 über den Besamungstarif für die künstliche Besamung, LGBl. Nr. 61/1993, wird aufgehoben.