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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 96/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Burgenländischen Tierzuchtgesetzes 2019 - Bgld. TZG 2019, LGBl. Nr. 77/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 16/2024, wird verordnet:

Aufhebung

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Juni 1993 über den Besamungstarif für die künstliche Besamung, LGBl. Nr. 61/1993, wird aufgehoben.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.