Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 5/1955, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 50/1972, außer Kraft.