Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Prüfungstaxen dienen zur Deckung des Prüfungsaufwandes einschließlich der Reisekosten und sonstigen Spesen der Kommissionsmitglieder. Der Restbetrag ist auf die Mitglieder der Prüfungskommission als Prüfungsgebühren aufzuteilen.