Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Höhe des Freibetrags

Der Freibetrag für Aufwendungen, die dem Hilfe Suchenden auf Grund einer Berufstätigkeit erwachsen, wird nach Ausmaß der Beschäftigung in folgender Höhe festgesetzt:

Ausmaß der Beschäftigung Freibetrag

in Prozenten des

Richtsatzes für den

Mitunterstützten ohne

Anspruch auf

Familienbeihilfe

bis zu 20 Wochenstunden 25 %

mehr als 20 Wochenstunden 50 %