Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Chefarzt oder Chefärztin

Ärzte oder Ärztinnen, die mit der verantwortlichen Leitung des ärztlichen bzw. zahnärztlichen Dienstes einer Krankenanstalt betraut sind, dürfen die Berufsbezeichnung „Chefarzt“ oder „Chefärztin“ führen.