Allgemeines
In Krankenanstalten sind ärztliche Berufsbezeichnungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu führen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
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In Krankenanstalten sind ärztliche Berufsbezeichnungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu führen.