Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zustimmungserklärung

Die Zustimmung einer Person zur Bestellung als Anwärter ist durch deren eigenhändige Unterschrift zu beurkunden. Ist die Person noch nicht eigenberechtigt, so ist überdies die Zustimmung des Erziehungsberechtigten durch dessen eigenhändige Unterschrift zu beurkunden.