Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. Abschnitt

Dienstvorschrift Ausbildung und Fortbildung

Aus- und Fortbildung

Die Aus- und Fortbildung dient der Vermittlung der für den Dienst als Bergwächter und für die Tätigkeit in der Tiroler Bergwacht erforderlichen rechtlichen, naturkundlichen und organisatorischen Kenntnisse sowie der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Ersten Hilfe. Sie besteht aus der Ausbildung der Anwärter und der laufenden Fortbildung der Bergwächter und der Führungskräfte.