3. Abschnitt
Dienstvorschrift Einsatzstellen
Einsatzstellen
Die örtliche Gliederung der Einsatzstellen und deren Mitgliederstand (Richtwert) wird entsprechend der Anlage 4 festgesetzt.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Dienstvorschrift Einsatzstellen
Einsatzstellen
Die örtliche Gliederung der Einsatzstellen und deren Mitgliederstand (Richtwert) wird entsprechend der Anlage 4 festgesetzt.