Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Dienstvorschrift Einsatzstellen

Einsatzstellen

Die örtliche Gliederung der Einsatzstellen und deren Mitgliederstand (Richtwert) wird entsprechend der Anlage 4 festgesetzt.