Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung von Dienstaufträgen

Nach Beendigung der Dienstverrichtung ist ein schriftlicher Bericht zu verfassen, in dem die Vorkommnisse (beispielsweise Amtshandlungen), die tatsächliche Dauer der Dienstverrichtung sowie allenfalls angefallene Reisegebühren oder Barauslagen festzuhalten sind. Dieser Bericht ist unverzüglich dem Organ, das den Dienstauftrag erlassen hat, vorzulegen.