10. Abschnitt
Schlußbestimmung
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tiroler Bergführerverordnung, LGBl. Nr. 55/1988, außer Kraft.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
10. Abschnitt
Schlußbestimmung
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tiroler Bergführerverordnung, LGBl. Nr. 55/1988, außer Kraft.