Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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10. Abschnitt

Schlußbestimmung

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tiroler Bergführerverordnung, LGBl. Nr. 55/1988, außer Kraft.