Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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9. Abschnitt

Haftpflichtversicherung

Mindestversicherungssumme

Die Mindestversicherungssumme für die von Berg- und Schiführern, von Bergwanderführern, von Schluchtenführern und von Sportkletterlehrern abzuschließende Haftpflichtversicherung beträgt 10 Millionen Euro.