Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Befall

Ein Feld, ein Lager oder eine Partie gilt als befallen, wenn der Schadorganismus in einer einzelnen Kartoffelpflanze oder -knolle nachgewiesen wurde.