Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. , erster Satz und Abs. 3, , erster Satz, und 2, , , , , und 6, die Bestimmungen des Abschnittes 6 sowie die Anlagen 1 bis 5 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 142/2012 treten mit 1. Mai 2012 in Kraft.