Allgemeines
Das zulässige Maß der baulichen Nutzung kann mit folgenden Bemessungszahlen festgelegt werden:
a) Bauflächenzahl ()
b) Baunutzungszahl ()
c) Baumassenzahl ()
d) Geschosszahl ()
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Allgemeines
Das zulässige Maß der baulichen Nutzung kann mit folgenden Bemessungszahlen festgelegt werden:
a) Bauflächenzahl ()
b) Baunutzungszahl ()
c) Baumassenzahl ()
d) Geschosszahl ()