Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allgemeines

Das zulässige Maß der baulichen Nutzung kann mit folgenden Bemessungszahlen festgelegt werden:

a) Bauflächenzahl ()

b) Baunutzungszahl ()

c) Baumassenzahl ()

d) Geschosszahl ()