Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bauflächenzahl

Die Bauflächenzahl (BFZ) gibt das Verhältnis der zulässigen überbauten Fläche zur Nettogrundfläche nach folgender Formel an:

Bauflächenzahl = 100 x

überbaute Fläche

 

Nettogrundfläche

 

(BFZ = 100

ÜBF

 

 

 

NGF)