2. Abschnitt
Bezüge und Sonderzahlungen
Ausgangsbetrag
. (1) Der Ausgangsbetrag für die Bezüge der Organe ist der monatliche Bezug eines Mitgliedes des Nationalrates und beträgt 7 418,62 €.
(2) Die Anpassung des Ausgangsbetrages richtet sich nach des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997.
Beachte: zum Bezugszeitraum vgl.
