5. Abschnitt
Sicherheitsabstände
Eintragungen ins Bergbaukartenwerk
. Die in bis 29 festgelegten Sicherheitsabstände sind im Bergbaukartenwerk einzutragen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
5. Abschnitt
Sicherheitsabstände
Eintragungen ins Bergbaukartenwerk
. Die in bis 29 festgelegten Sicherheitsabstände sind im Bergbaukartenwerk einzutragen.