3. Abschnitt
Brandschutz
Allgemeine Anforderungen
. Es sind technische oder organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Entstehen und die Ausbreitung von Bränden zu verhindern, zu erkennen und zu bekämpfen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Brandschutz
Allgemeine Anforderungen
. Es sind technische oder organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Entstehen und die Ausbreitung von Bränden zu verhindern, zu erkennen und zu bekämpfen.