Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Brandschutz

Allgemeine Anforderungen

. Es sind technische oder organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Entstehen und die Ausbreitung von Bränden zu verhindern, zu erkennen und zu bekämpfen.