. In den Gewässern des Hafens Lobau, einschließlich der Mündungsstrecke des ehemaligen Donau-Oder-Kanals, des Hafens Albern, einschließlich des sogenannten „Blauen Wassers", und des Hafens Freudenau ist das Baden verboten.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. In den Gewässern des Hafens Lobau, einschließlich der Mündungsstrecke des ehemaligen Donau-Oder-Kanals, des Hafens Albern, einschließlich des sogenannten „Blauen Wassers", und des Hafens Freudenau ist das Baden verboten.