Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2000 in Kraft.

(2) Gemäß wird festgestellt, dass mit Inkrafttreten dieser Verordnung folgende Bestimmungen der Verordnung über die gesundheitliche Eignung von Bediensteten für bestimmte Tätigkeiten, BGBl. Nr. 2/1985, die gemäß als Bundesgesetz gelten, außer Kraft treten: und 3, bis 5 und 9, § 4 Abs. 1 letzter Satz, Abs. 2 erster bis dritter Satz und Abs. 3 sowie die Anlage.

(3) in der Fassung BGBl. II Nr. 294/2005 tritt mit 1. Oktober 2005 in Kraft.