Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung

. Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nach oder hat die Dienstnehmerin oder der Dienstnehmer auf ihr oder sein Verlangen Anspruch auf Einbeziehung in die entsprechenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder auf Ersatz des Vermögensschadens und jeweils auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.