Schlussbestimmungen und Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.
(2) Die Überschrift zu , , die Überschrift zu und in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 121/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(3) § 5 Z 3 und § 9 Abs. 1 Z 2 ESV 2012 sind erst nach Ablauf eines Jahres nach dem in Abs. 2 genannten Zeitpunkt anzuwenden.
