Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.

(2) Die Überschrift zu , , die Überschrift zu und in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 121/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) und sind erst nach Ablauf eines Jahres nach dem in Abs. 2 genannten Zeitpunkt anzuwenden.