Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Abweichungen

. Auf Arbeitsvorgänge, die fallweise kurzdauernde Eingaben und Abfragen von Informationen am Bildschirm mit nachfolgendem Tätigkeitswechsel (zB bei der Lagerhaltung, in Dienstfahrzeugen) erfordern, sind die und 5 der BS-V nicht anzuwenden.