Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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In-Kraft-Treten

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2002 in Kraft.

(2) Folgende Anforderungen gelten erst ab 1. Jänner 2003:

1. Ausrüstung von selbst fahrenden Arbeitsmitteln mit Brandbekämpfungseinrichtungen gemäß ,

2. Einrichtungen zum Schutz der Bediensteten bei mobilen Arbeitsmitteln gemäß , 3, , , und .

(3) Gemäß und 6 B-BSG wird festgestellt, dass mit 1. November 2002 § 36 und § 37 Abs. 1 bis 5 B-BSG in Kraft treten.

(4) in der Fassung BGBl. II Nr. 293/2005 tritt mit 1. Oktober 2005 in Kraft.