Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

(1) Als Wahltag wird der 24. Juli 2016 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 21. August 2016 bestimmt.