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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 30/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LBGl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2014, wird verordnet:

Für die Gemeinde Neuberg im Burgenland wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

(1) Als Wahltag wird der 24. Juli 2016 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 21. August 2016 bestimmt.

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 26. April 2016.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.