Die Verordnung vom 23. Feber 1994, LGBl. Nr. 33, über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen der Gemeinden des Landes Salzburg im Jahr 1994 wird aufgehoben.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Verordnung vom 23. Feber 1994, LGBl. Nr. 33, über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen der Gemeindevertretungen der Gemeinden des Landes Salzburg im Jahr 1994 wird aufgehoben.