Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Meldepflichten und Dokumentation

Jeder Fallenstandort ist mit Koordinaten (z.B. BMN31) oder Parzellennummer dem Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, binnen 24 Stunden, schriftlich (per E-Mail) zu melden. Jeder Biberfang und jede unmittelbare Tötung ist mit dem Datum des Fanges/der Erlegung/Zurücksetzung und dem Gewicht des Bibers dem Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum und dem zuständigen Bezirksjägermeister, unbeschadet des , binnen 24 Stunden, schriftlich (per E-Mail) zu melden. Die Gesamtentnahme pro Jahr ist in der Abschussliste () zu verzeichnen.