Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kontingent – Birkhähne

(1) Als maximal mögliche Entnahmemenge von erwachsenen Birkhähnen werden maximal 9 % der gezählten männlichen Birkhähne als Kontingent festgelegt. Die Feststellung der Ausgangspopulationen (männlich) erfolgt auf Basis der Zählungen der Jahre 2024 und 2026. Für Birkhähne beträgt das Entnahmekontingent für ganz Kärnten in den Jahren 2025 bis 2028 jährlich maximal je 255 Stück.

(2) Dieses Kontingent wird auf die Bezirke in Kärnten wie folgt aufgeteilt:

Bezirk

jährliche Freigabe Birkhähne

Hermagor

59

Klagenfurt

3

St. Veit

11

Spittal

138

Villach

14

Völkermarkt

4

Wolfsberg

14

Feldkirchen

12

Kärnten

255