Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kontingent – Auerhähne

(1) Als maximal mögliche Entnahmemenge von erwachsenen Auerhähnen werden maximal 7 % der gezählten männlichen Auerhähne als Kontingent festgelegt. Die Feststellung der Ausgangspopulationen (männlich) erfolgt auf Basis der Zählungen der Jahre 2024 und 2026. Für Auerhähne beträgt das Entnahmekontingent für ganz Kärnten in den Jahren 2025 bis 2028 jährlich maximal je 127 Stück.

(2) Dieses Kontingent wird auf die Bezirke in Kärnten wie folgt aufgeteilt:

Bezirk

jährliche Freigabe Auerhähne

Hermagor

30

Klagenfurt

2

St. Veit

11

Spittal

45

Villach

15

Völkermarkt

3

Wolfsberg

13

Feldkirchen

8

Kärnten

127